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Angeln ohne Angelschein: So geht´s

In Deutschland ist vieles erlaubt – vorausgesetzt Du hast einen entsprechenden Berechtigungsschein. So brauchst Du zum Autofahren einen Führerschein, für die Nutzung einer Waffe einen Waffenschein und zum Angeln selbstverständlich fast immer den Angelschein bzw. Fischereischein. Und genau wie bei jedem anderen Berechtigungsschein, musst Du vorher eine Fischereischeinprüfung ablegen, um diesen zu erhalten. Wer beim Angeln ohne Angelschein – dort wo er vorgeschrieben ist – erwischt wird, macht sich strafbar und kann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Doch wie überall im Leben gibt es auch für das Angeln ohne Angelschein gewisse Ausnahmen. Welche das sind, erfährst Du in diesem Beitrag.

von Nicole
Begeisterte Anglerin

Lesezeit: ca. 11 Min.
Aktualisiert: 09-01-2023

Angeln ohne Angelschein: Grundsätzliche Regeln

Im Grunde genommen ist fast immer ein Angelschein, eine Angelkarte oder ein anderes Dokument notwendig, um in Deutschland als Petrijünger unterwegs zu sein. Also ganz ohne irgendeinen Berechtigungsschein, von wem auch immer ausgestellt und erteilt, geht es kaum.

Gut zu wissen:

Vorsicht bei Umzug in ein anderes Bundesland. Denn hier kann es passieren, dass Dein bereits vorhandener Fischereischein nicht anerkannt wird und Du einen neuen beantragen, Deine alten eintauschen oder sogar die Fischereischeinprüfung ein zweites Mal absolvieren musst.

Wer legt die Regeln für das Angeln ohne Angelschein in Deutschland fest?

Der Föderalismus führt in Deutschland dazu, dass jedes Bundesland seine eigenen Fischereigesetze und dazugehörigen Verordnungen erlässt und sich die Voraussetzungen für das Erlangen eines Fischereischeins unterscheiden. Daher sind auch die Regeln zum Angeln ohne Angelschein keineswegs einheitlich. Wenn Du also in einem Bundesland Urlaub machen und dabei das Angeln ausprobieren möchtest ist das teilweise möglich. Allerdings solltest Du Dich im Vorfeld ganz genau über die jeweiligen Bedingungen informieren.

Angeln ohne Angelschein: Allgemeine Voraussetzung

Neben den gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern benötigst Du auch beim Angeln ohne Angelschein ausreichendes Grundlagenwissen über Naturschutz, Tierschutz und das Verhalten an einem Gewässer. Hast Du einen erfahrenen Petrijünger an Deiner Seite – noch besser. Dieser kann Dich in diesen Dingen unterstützen und Dir erklären, worauf es ankommt.

Wie regeln die Bundesländer das Angeln ohne Angelschein?

In Deutschland kannst Du derzeit in acht Bundesländern ohne Angelschein angeln. Das bedeutet allerdings nicht, dass Du einfach so an ein Gewässer fahren und fischen darfst. Eine Erlaubnis der jeweiligen Fischereibehörde oder eines Anglerverbandes ist meist notwendig. Dabei geht jedes Bundesland unterschiedlich vor.

Angeln ohne Angelschein in Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg unterliegen nicht alle Gewässer bzw. Teichwirtschaften dem Fischereigesetz des Bundeslandes, sodass Besitzer solcher privater Kleingewässer Fischereischeine bzw. Gastkarten für ihre Besucher ausgeben können. In diesen Gewässern, bei denen es sich in den meisten Fällen um Forellenteiche handelt, ist eine artenreiche Fischfauna vorhanden. Besucher haben die Möglichkeit, außer dem Kauf eines Fischerei- Berechtigungsscheines auch Angelzubehör auszuleihen, Picknickplätze zu buchen oder eine Übernachtungsmöglichkeit zu mieten. Möchtest Du also das Angeln einmal ausprobieren, wäre diese Lösung eine gute Alternative.

Wie Brandenburg das Angeln ohne Angelschein erlaubt

In Brandenburg brauchst Du zwar keinen Fischereischein wenn Du ausschließlich auf Friedfische angeln möchtest, dafür aber eine Fischereiabgabemarke sowie einen Gewässer-Erlaubnisschein, den der jeweilige Inhaber des Gewässers ausstellen muss. Die Fischereiabgabemarke kannst Du entweder beim Angelverein vor Ort oder der unteren Fischereibehörde erwerben. Auch eine Online-Bestellung ist mittlerweile möglich. Die Mark erhältst Du dann mit der Post.

Außerdem musst Du beim Angeln Deinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument bei Dir tragen. Die Behörde in Brandenburg verlangt zusätzlich, dass Du die Broschüre “Friedfischangeln ohne Fischereischein” gelesen hast und Dich entsprechend der Naturschutzgesetze des Landes am Gewässer verhältst.

Jetzt steht dem Angeln von Friedfischen (Raubfische sind nicht erlaubt) nichts im Wege. Allerdings ist Folgendes zu beachten:

  • verboten sind grundsätzlich Köderfische, Nachbildungen von Köderfischen, Mehrfachhaken, mehrere Haken und das Köderfischsenken
  • erlaubt sind max. 2 Handangeln
  • ausländischen Touristen dürfen auch Raubfische angeln, wenn sie ihren Status anhand eines aktuellen Reisepasses nachweisen können.

 

Fischereiabgabe in Brandenburg:
  • Erwachsene: 12,50 € / Jahr
  • Kinder:  2,50 € / Jahr

 

Bremen: Angeln mit dem Stockangelschein

Nur, wer in Bremen wohnt bzw. in der Stadt seinen ersten Wohnsitz hat, darf hier ohne Angelschein bzw. ohne Fischereischeinprüfung angeln. Dafür musst Du 18 Jahre alt sein und bei der Stadt den “Stockangelschein” beantragen – dessen Bezeichnung aus dem 16. Jahrhundert stammt. Du darfst trotzdem mit einer normalen Angel fischen gehen. Der Stockangelschein ist lebenslang gültig. Auch die Stadt Bremen setzt voraus, dass sich jeder Angler, der ohne Angelschein auf die Pirsch geht, mit den Tierschutz-, Naturschutz- und den Fischerei-Gesetzen des Landes Bremen auskennt und lässt das regelmäßig durch die Polizei sowie die Fischerei- und Gewässeraufsicht prüfen. Bevor man seine Angeltour startet, sollten genaue Informationen darüber eingeholt werden, welche Gewässer mit dem Stockangelschein befischt werden dürfen.

Kosten:
  • 32,00 € für Erstausstellung
  • 20,00 € für Zweitausfertigung

 

Mecklenburg-Vorpommern: Angeln ohne Angelschein mit dem Touristen-Fischereischein

Das Land Mecklenburg-Vorpommern lebt unter anderem vom Tourismus. Daher hast Du hier die Möglichkeit auch ohne Angelschein mit dem Touristen-Fischereischein und einer zusätzlichen Angelkarte auf Fischfang zu gehen. Dieser Touri-Angelschein ist 28 Tage gültig und kann auf Anfrage mehrfach verlängert werden. Außerdem muss jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern dem Angeln frönen möchte eine Angelkarte bzw. Gewässerkarte erwerben, die man von den Pächtern oder Eigentümern der jeweiligen Gewässer (Binnengewässer) erhält. Möchtest Du an der Küste fischen, brauchst Du eine Ostseeangelkarte. Diese bekommst Du bei der unteren Fischereibehörde aber auch in Kurverwaltungen, Touristeninformationen und Angelläden.

Kosten:
  • Touristenfischereischein: 24,00 € Erstausstellung
  • Verlängerung: 13,00 €

Niedersachsen: An der Nordsee

Der beliebteste Angel-Hotspot in Niedersachsen ist die Nordsee. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf hier auch ohne das Ablegen einer Fischereischeinprüfung und ohne Angelschein an den Küstengewässern angeln. Benötigt wird nur der Personalausweis. Für das Angeln an Binnengewässern in Niedersachsen ist die schriftliche Erlaubnis des Gewässer-Inhabers notwendig. Sie wird von den Besitzern vor Ort ab und an sogar schon online verkauft. Häufig machen die Inhaber der Gewässer den Angelschein also Fischereischein zur Voraussetzung zum Erwerb einer Angelerlaubnis. Also auch wenn es auf dem Papier möglich ist, ohne Angelschein eine Fischereierlaubnis zu kaufen wird man in der Praxis häufig scheitern. Insgesamt ist festzuhalten, dass eine fundierte Ausbildung wie sie ein Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung durchgeführt wird auf jeden Fall zu empfehlen ist. Damit erlangt man Sicherheit im Umgang mit Gerät und Kenntnis im Waidgerechten behandeln des Fisches. Außerdem braucht man den Schein für das Angeln in anderen Bundesländern im Urlaub.

 

Kosten:
  • Gewässerkarte: je nach Gewässer zwischen 10,00 und 20,00 €

Sachsen: Angeln ohne Angelschein an bewirtschafteten Gewässern

In Sachsen darfst Du ohne Angelschein Prüfung nur an bewirtschafteten Gewässern – in den meisten Fällen Forellenteichen – angeln. Dafür benötigst Du:

  • die Erlaubnis des Gewässer-Betreibers
  • die Aufklärung durch den Betreiber über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung oder durch einen vom Inhaber Beauftragten, der Besitzer eines Fischereischeins gemäß § 20 ist

Außerdem bekommst Du am jeweiligen Angelgewässer ein Merkblatt mit den rechtlichen Grundlagen und Verordnungen für das Angeln in Sachsen ausgehändigt.

Kosten: 
  • abhängig von Gewässer: Abrechnung nach Stunden Tagen oder den geangelten Fischen

Schleswig-Holstein: 2 Optionen für das Angeln ohne Angelschein

Ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch in Schleswig-Holstein als Urlaubs-Bundesland Möglichkeiten für Touristen ohne Angelschein zu angeln. Dafür hält Schleswig-Holstein zwei Optionen bereit.

Zum einen gibt es den Urlaubsfischereischein mit einer Gültigkeit von 28 Tagen, den Du in jedem nächstgelegenen Ordnungsamt kaufen kannst. Dazu bekommst Du ein Merkblatt mit den Regeln und Grundkenntnisse für das Angeln.

Zum anderen kannst Du Dich genau wie in Sachsen an bewirtschafteten Angelteichen oder auf einer Fischerei-Tour mit dem Angelkutter als Petrijünger ausprobieren. Dabei sind die Betreiber der Gewässer bzw. die Besitzer der Kutter für das Einhalten der entsprechenden Regeln und Vorschriften beim Angeln verantwortlich.

Kosten: 
  • Urlaubsfischereischein inkl. Fischereiabgabe: 20,00 €
  • Fischereiabgabemarke für Gewässer und Kutter: 10,00 €

Thüringen: Angeln ohne Angelschein mit dem Vierteljahresfischereischein

Sowohl Einheimische als auch Touristen dürfen in Thüringen ab dem 14. Lebensjahr auch ohne Angelschein angeln. Dazu gibt es hier den sogenannten “Vierteljahresfischereischein”. Dieser wird einmal im Jahr auf Antrag ausgegeben und berechtigt zum Angeln mit max. einer Handangel für drei Monate. Zusammen mit diesem Fischereischein erhältst Du eine Broschüre mit Informationen zu Fischarten, rechtlichen Bedingungen und den Grundzügen des Angelns. Zusätzlich benötigst Du auch in Thüringen einen Erlaubnisschein des Gewässer-Inhabers.

Kosten: 
  • Vierteljahresfischereischein: 19,00 €

 

Die Strafen bzw. Bußgelder für das Angeln ohne Angelschein sind in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich und bewegen sich zwischen einem Bußgeld von 5.000 – 75.000 €. In manchen Bundesländern handelt es sich hierbei nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld zu zahlen ist, sondern um eine Straftat. Somit sind o.g. Kosten für einen Touristen-, Urlaubsfischereischein und die Gewässerkarte keine große Sache, wenn Du Dich damit gefahrlos als Petrijünger ausprobieren kannst. Ausführliche Informationen zum Schwarzangeln in den einzelnen Bundesländern erhältst Du in unserem Artikel über Fischwilderei.

 


Über die Autorin:


Hallo Du, ich bin Nicole und selbst leidenschaftliche Anglerin. Ich freue mich, wenn Dir mein Artikel gefallen hat und Du mir dafür eine kurze Bewertung (klick auf das Fischsymbol hier darunter) dalässt. Vielleicht startest Du ja auch bald in das tolle Hobby. 😉 Petri Heil!

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