Angelschein machen
Hier findest Du einige Tipps und Vorgehensweisen wie Du Deinen Angelschein machen kannst. Wenn man von Angelschein spricht, dann ist dieses genau genommen eigentlich falsch, denn einen „Angelschein“ gibt es offiziell nicht. Wer Angel möchte benötigt einen Fischereischein, der meistens jedoch umgangssprachlich als Angelschein bezeichnet wird.
Angelschein machen – So geht’s
Die Zahlen der Fischereibehörden belegen es bereits seit einigen Jahren. Der Angelschein wird immer beliebter. Vor allem bei jungen Menschen, die längst nicht mehr Wörter wie Langeweile und Co. mit dem Hobby verbinden. Doch wie kannst Du als Interessierter den Angelschein machen, das lässt sich zunächst nur pauschal beantworten.
Die Voraussetzungen für den Angelschein und dessen Zugangsbedingungen sind heute von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Zuständig für alle, die einen Angelschein machen wollen, ist direkt die Fischereibehörde am Wohnort. Oft kannst Du bei Deinen Angelvereinen vor Ort auch wertvolle Tipps erhalten. Ebenso wie die Bedingungen von Ort zur Ort sehr unterschiedlich für den Angelschein ausfallen können, sind auch die Gebühren teilweise unterschiedlich.
Neben den eigentlichen Antragsgebühren für den Angelschein musst Du in einigen Bundesländern zusätzlich eine Fischereiabgabe entrichten.
Den Angelschein machen kannst Du abhängig von Deinem Bundesland meist ab 14 Jahren.
Ohne Angelschein geht oft nichts
Zeiten, in denen es viele freie Gewässer gab, sind längst vorbei. Heute ist mittlerweile fast überall ein Angelschein erforderlich. Die Formalitäten, um einen Angelschein machen zu können, sind genau in den Fischereigesetzen und dazugehörigen Verordnungen geregelt. Letztendlich ist der Fischereischein, wie er offiziell genannt wird, eine behördliche Genehmigung. Ein Sachkundenachweis, der belegt, das Du in der Lage bist, Fischen nachzustellen und diese waidgerecht zu verwerten.
Hierzu findet eine schriftliche Prüfung – und in einigen Bundesländern auch ein zusätzlicher mündlicher und praktischer Teil statt. Wer den Angelschein machen möchte, wird dabei sowohl wichtige Grundlagen zur Rechts- und Gewässerkunde erlernen, als auch zu Fisch- und Gerätekunde.
Der Angelschein ist nach erfolgreicher Prüfung allerdings später nicht nur dann bei sich zu führen, wenn geangelt wird, sondern praktisch immer dann, wenn eine Angel am Gewässer in der Hand gehalten wird. Neben dem Angelschein wird auch ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer in Form einer Tages-, Wochen- oder Jahreskarte benötigt. Diese berechtigt Dich dann für das jeweilige Gewässer. Nähere Auskünfte dazu bekommst Du direkt bei der zuständigen Fischereibehörde oder dem Angelverein.
Den Fischereischein erhält man nach bestandener Prüfung meistens bei dem zuständigen Ordnungsamt des Wohnsitzes. Der Angelschein bzw. Fischereischein ist nicht kostenlos, sondern es muss eine Verwaltungsgebühr für ihn bezahlt werden. Manchmal ist zusätzlich auch noch eine Gebühr als Fischereiabgabe zu entrichten.
Den Fischereischein erhält man nur wenn man erfolgreich eine Fischerprüfung absolviert und bestanden hat. Dazu erhält man beim Bestehen des Lehrgangs häufig ein vorläufiges Fischerprüfungszeugnis. Dieses muss dann bei der zuständigen Behörde z.B. dem Ortsamt vorgelegt werden um den Fischereischein zu erhalten. Fischerprüfungen und Lehrgänge finden unterschiedlich häufig in den jeweiligen Bundesländern statt.
Weitere Bescheinigungen die man zum Fischen benötigt
Für legales Angeln brauchst Du neben Deinem Fischereischein auch noch einen Gewässerschein. Der Gewässerschein wird manchmal auch als Fischereierlaubnisschein, Angelerlaubnisschein oder kurz als Angelkarte bezeichnet, denn er schafft die grundlegende Voraussetzung um in einem bestimmten konkreten Gewässer angeln zu dürfen.
Die genannten Scheine müssen und können nur in der hier gezeigten Reihenfolge erworben werden. Ohne bestandene Fischerprüfung erhält man keinen Fischereischein. Und ohne Fischereischein erhält man keinen Gewässerschein. Ohne Gewässerschein darf man nicht angeln. Alles hängt also voneinander ab. Aber Du solltest jetzt nicht in Panik verfallen, denn so kompliziert wie es sich liest ist das ganze in der Praxis nämlich gar nicht. Es gibt lediglich einige Dinge die Du wissen und berücksichtigen solltest.
In Deutschland ist das Fischereirecht Sache des jeweiligen Bundeslandes. Dies bedeutet, dass der Gewässerschein bzw. Fischereierlaubnisschein meistens von den Behörden des jeweiligen Landes ausgestellt wird (sofern das Gewässer dem Bundesland gehört, was in den meisten Fällen der Fall ist). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es keinen Schein gibt um in ganz Deutschland angeln zu dürfen. Jedes Bundesland hat auch seine individuellen eigenen Gesetze was die Fischerei und das Angeln anbelangt.